Wer kennt das nicht: Die Stromrechnung flattert ins Haus und der Betrag ist schon wieder gestiegen. Seit einigen Jahren weist die Entwicklung der Strompreise stetig nach oben – oftmals wird das mit den Kosten für erneuerbare Energien erklärt. Erneuerbare Energien jedoch sind keine Strompreistreiber, ihr Anteil am Strompreis liegt aktuell bei nur etwa 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Wer seine eigenen Stromkosten reduzieren und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun möchte, kann seit 2009 Photovoltaik-Strom nicht nur ins Netz einspeisen, sondern ihn direkt selbst verbrauchen. Seit der EEG-Novelle bieten sich hier für Verbraucher neue Möglichkeiten.
Eigenverbrauch wird vergütet Seit 2009 bietet der Staat Anlagenbetreibern die Möglichkeit, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen. Für jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom gibt es eine gesetzlich festgelegte Vergütung über 20 Jahre hinweg. Eine 5 kWp-Anlage erbringt im Jahr durchschnittlich 4.750 Kilowattstunden Solarstrom. Wer 15 Prozent dieses Stroms direkt selbst verbraucht und beispielsweise Waschmaschine oder Geschirrspüler damit betreibt, erhält dafür derzeit eine Vergütung von 17,67 cent pro Kilowattstunde – innerhalb eines Jahres kommen so insgesamt rund 125 Euro zusammen. Hinzu kommt die Stromersparnis – der Anlagenbetreiber kann schließlich auf einen Teil des konventionellen Stroms verzichten. Bei einem aktuellen Strompreis von ca. 23 Cent sparen Verbraucher rund 165 Euro pro Jahr.
Mehr Eigenverbrauch, mehr Ertrag Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto besser: Wem es gelingt, mehr als 30 Prozent seines PV-Stroms selbst zu nutzen, bekommt oberhalb dieser Marke für jede Kilowattstunde 22,05 Cent. Der Strom, der nicht direkt verbraucht wird, kann weiterhin ins Netz eingespeist werden. Für Anlagen bis 30 kWp liegt der Vergütungssatz aktuell bei 34,05 Cent pro Kilowattstunde. Übrigens: Die Eigenverbrauchsregelung gilt nicht nur für neue Anlagen, sondern auch für solche, die nach dem 1. Januar 2009 ans Netz gingen –dann gelten allerdings die damaligen Vergütungssätze. Anlagen, die noch länger am Netz sind, können aus rechtlichen Gründen nicht auf den vergüteten Eigenverbrauch umgestellt werden.
So wird der Eigenverbrauch gemessen Um den Eigenverbrauch zu ermitteln, brauchen Anlagenbetreiber drei Zähler: Einen Photovoltaik-Zähler, der die gesamte erzeugte Strommenge misst, einen Einspeisezähler, der misst, wie viel Strom ins öffentliche Netz gelangt, und einen Bezugszähler für den konventionellen Strom.
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